Mietbedingungen Buitenplaats Oudendijke

Begriffsbestimmungen
1.1 Mieter: eine natürliche Person oder Rechtsperson, die mit dem Vermieter einen Mietvertrag
für eine Ferienunterkunft auf Buitenplaats Oudendijke schließt.
1.2 Vermieter: die natürliche Person oder Rechtsperson, die dem Mieter die Ferienunterkunft
vermietet.
1.3 Der Vertrag: der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und Mieter.
1.4 Die Mietbedingungen: die vorliegenden vom Vermieter angewandten Mietbedingungen.
1.5 Buitenplaats Oudendijke: Handelsname der Gesellschaft mit beschränkter Haftung “Camping van de
Stolpe B.V”, die bei der Realisierung des Mietvertrags zwischen Vermieter und Mieter vermittelt und
außerdem in den nachfolgend erwähnten Fällen als Bevollmächtigte des Vermieters handelt.

Anwendbarkeit der Mietbedingungen
2.1 Die Mietbedingungen sind auf alle Verträge und Dienstleistungen des Vermieters anwendbar, es sei
denn, dass die Parteien ausdrücklich anderes vereinbaren.
2.2 Die Mietbedingungen werden, wenn dies nach billigem Ermessen möglich ist, dem Mieter vor oder
während des Vertragsabschlusses ausgehändigt und sind auch in der Ferienunterkunft vorhanden.

Vertrag
3.1 Der Vertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen und kommt zustande durch:
- die Erteilung eines Buchungsauftrags auf der Webseite
- persönlich, per Telefon oder E-Mail
3.2 Buchungen werden so bald wie möglich schriftlich von Buitenplaats Oudendijke bestätigt. Mit nicht
schriftlich bestätigten Buchungen können keine Rechte geltend gemacht werden.
3.3 Wenn die Bestätigung Unrichtigkeiten enthält, soll der Mieter diese innerhalb von zwei Arbeitstagen nach
der Reservierung an Buitenplaats Oudendijke melden.
3.4 Buitenplaats Oudendijke hat im Namen des Vermieters das Recht, wegen dem (jugendlichen) Alter oder
der Größe einer Mietergruppe eine Buchung zu verweigern. Auch können in so einem Fall weitergehende
Bedingungen gestellt werden, wie z.B. die Zahlung einer zusätzlichen Kaution.
3.5 Buitenplaats Oudendijke hat das Recht um den Mieter ein anderes, gleichwertiges (gleiche Größe und
gleicher Preis) Chalet anzubieten, wenn dies aufgrund späterer Buchungen zweckmäßiger ist. Dies wird
dem Mieter im Voraus mitgeteilt und gilt natürlich nicht während des Aufenthalts.

Stornierung
4.1 Der Mieter hat das Recht, eine Buchung schriftlich, ohne Kosten, spätestens innerhalb von sieben
Werktagen nach Buchungsdatum zu stornieren, wenn zwischen Buchungsdatum und Aufenthalt mindestens
ein Monat liegt.
4.2 Nach Ablauf der unter 4.1. erwähnten Frist ist der Mieter nur unter Übernahme folgender
Stornierungskosten zu einer schriftlichen Stornierung berechtigt:
a. bei einer Stornierung bis 6 Wochen vor dem Anreisetag: 30% des Mietpreises;
b. bei einer Stornierung ab 6 Wochen oder weniger vor dem Anreisetag: den ganzen Mietpreis.
c. Bei vorzeitiger Abreise des Mieters wird der volle Preis für die vereinbarte Tarifperiode fällig.
4.3 Zur Deckung der unter 4.2. erwähnten Kosten können Sie eine Reiserücktrittsversicherung bei uns
abschließen.

Mietbetrag und Zahlung
5.1 Der Mietbetrag wird von Buitenplaats Oudendijke im Namen des Vermieters kassiert.
5.2 Wenn nichts anderes vereinbart, basiert der Mietbetrag auf dem zur Zeit der Bestätigung geltenden
Mietpreis, inklusive Umsatz- und Touristensteuer, Buchungsgebühren, Reinigung, Küchentücher, Bettwäsche
sowie Bade- und Handtücher (1 Handtuch pro Person) und normalem/durchschnittlichem Energieverbrauch.
Die Betten sind gemacht, bei einem zweiwöchigen Aufenthalt werden sowohl Bettwäsche als auch Bade-
und Handtücher nach einer Woche ausgetauscht. Der Mietbetrag ist exklusive Kaution, der
überdurchschnittliche Energieverbrauch und eventuell hinzukommende Kosten für Lieferungen und
Dienstleistungen.
5.3 Innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum der Bestätigung, wie unter Artikel 3.2.
gemeint, sind 50% des Mietbetrags fällig und zwar durch Einzahlung oder Überweisung auf das Bankkonto
von Buitenplaats Oudendijke und zwar unter Erwähnung der Buchungsnummer, die wie die Kontonummer
auf der Buchungsbestätigung erwähnt wird.
5.4. Der restliche Mietbetrag muss spätestens 6 Wochen vor Anfang der Mietperiode auf die unter Artikel 5.3
beschriebene Weise bei Buitenplaats Oudendijke eingegangen sein.
5.5 Bei Buchungen innerhalb von 6 Wochen vor Beginn der Mietperiode ist der ganze
Mietbetrag innerhalb von fünf Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Buchungsbestätigung
auf das Bankkonto von Buitenplaats Oudendijke zu überweisen.
5.6 Bei einer Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist ist der Mieter vom Tag an, an dem
die Frist abgelaufen ist, in Verzug, ohne dass dazu eine explizite Inverzugsetzung nötig ist.
Der Mieter ist ab diesem Moment die gesetzlichen Zinsen schuldig.
5.7 Sobald der Mieter in Verzug ist, steht Buitenplaats Oudendijke das Recht zu, den Vertrag im
Namen des Vermieters aufzulösen. In diesem Fall ist der Mieter die Stornierungsgebühren schuldig, wie
unter 4.2. beschrieben.
5.8 Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Vermieters in Bezug auf die Eintreibung der dem
Vermieter schuldigen und nicht – rechtzeitig – bezahlten Geldsumme gehen auf Rechnung des Mieters

Haustiere
6.1 Haustiere sind nicht in allen Chalets zugelassen. Informieren Sie sich deshalb schon vorher, in welchen
Chalets und wieviel Haustiere erlaubt sind. Wenn Sie ein Haustier mitnehmen ohne dies zu melden, kann es
passieren, dass Ihrem Haustier der Zugang verweigert wird. Die daraus entstehenden Kosten gehen auf
Rechnung des Mieters.
6.2 Für Haustiere wird wegen zusätzlicher Reinigungskosten ein Zuschlag von EUR 6,00 pro Tier pro Nacht
in Rechnung gestellt.

Parken und Wege
7.1 Parken ist ausschließlich auf den Parkplätzen gestattet. Es ist verboten, auf dem Grundstück, auf dem
Rasen oder an den Wegen zu parken.
7.2 Falsch geparkte Autos können auf Kosten des des Mieters abgeschleppt werden.
7.3 Es darf nur auf befestigten Wegen gefahren werden. Es ist nicht erlaubt, über den Rasen zu fahren. Die
Rasenflächen wollen wir unbedingt schonen.

Hausordnung und Parkvorschriften
8.1 Sie können ab 15.00 Uhr oder so viel früher wie mit Ihnen besprochen wurde, einchecken. Wir bitten Sie,
Ihre Unterkunft am Abreisetag vor 10.00 Uhr zu verlassen. Nach Rücksprache sind andere Anreise- und
Abreisezeiten möglich.
8.2 Die maximale Personenzahl in einem Chalet darf die pro Chalet angegebene Anzahl nicht
überschreiten.Alleinreisende Gruppen von Jugendlichen bis 23 Jahre sind nicht erlaubt, es sei denn, dass
dies ausdrücklich anders vereinbart wurde.
8.3 Wir möchten, dass das Inventar und die Möbel vollständig bleiben, daher sollten sie nicht an einen
anderen Ort und/oder in ein anderes Chalet mitgenommen werden.
8.4 Wir gehen davon aus, dass Sie die Ferienunterkunft, mit dem sich darin befindlichen Inventar, laut der in
der Ferienunterkunft vorhandenen Inventarliste akzeptiert haben, es sei denn, dass Sie bereits am
Ankunftstag gemeldet haben, dass das Inventar inkomplett ist.
8.5 Der Mieter hat die Pflicht, die in der Informationsmappe erwähnte Kontaktperson sofort über jeden
Mangel in/an der Wohnung, Störungen an/oder Bruch von Geräten, Anlagen, Möbel oder Haushaltsgeräten
in der Wohnung zu informieren, so dass möglichst schnell Reparatur- oder Austauschmaßnahmen getroffen
werden können.
8.6 Die Wohnungen sind aus Holz gebaut und deshalb ist es nicht gestattet, in den Wohnungen zu rauchen.
8.7 Neben den Mietbedingungen gibt es für Buitenplaats Oudendijke auch Parkvorschriften. Diese gelten
auch für Mieter und Ihre Besucher. Sie finden diese Parkverordnung in der Mieter Informationsmappe.
8.8 Hausmüll, Glas, Plastik und Papier können Sie in den Behältern am Ausgang des Buitenplaats
Oudendijke abgeben. Grünabfälle können Sie in den Anhänger bei den Ponys werfen. Pfandflaschen, Dosen
und Verschlüsse können in die Wohltätigkeitstonne geworfen werden. Der Erlös wird der KNGF gespendet.
Bei Ihrer Abreise sollten die Mülltonnen Ihres Chalets leer sein.Für die normale Reinigung werden 2 Stunden
für ein 4-Bett-Haus und 3 Stunden für ein 6-Bett-Haus angenommen.
8.9 Sie sollen die Ferienunterkunft (und auch die Küche mit u.a. Ofen und Geschirrspüler) besenrein und
aufgeräumt zurücklassen. Obwohl die Endreinigung Bestandteil der Miete ist, behält sich der Vermieter zur
Deckung zusätzlicher Unkosten das Recht vor, die Kaution teilweise oder ganz einzubehalten, wenn der
Mieter die Wohnung in einem inakzeptablem Zustand zurücklässt
8.10 Gegenstände, die der Mieter vergessen hat, werden eventuell von Buitenplaats Oudendijk zu der
Heimatadresse geschickt gegen Bezahlung der Versandgebühren plus Euro 10,00 Administrationsgebühren.

Haftung des Mieters
9.1 Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für alle Verluste und/oder Schäden, die
während der Mietperiode des Chalets durch den Aufenthalt für den Vermieter entstehen,
ungeachtet der Tatsache, ob dieser Schaden verursacht wurde durch das Handeln oder die
Nachlässigkeit des Mieters und /oder Mitmieter, oder durch Dritte, die sich durch ihr Zutun in der
Ferienwohnung befinden, oder durch irgendein Tier oder eine Sache, für die sie die Verantwortung
tragen.
9.2 Entstandene Schäden für die der Mieter haftbar ist, werden soweit als möglich mit der Kaution
verrechnet. Wenn der Schaden höher ist als die bezahlte Kaution, muss der Restbetrag unverzüglich
beglichen werden.
9.3 Wenn der Vermieter für den vom Mieter erlittenen Schaden haftbar sein sollte, wird seine Haftung gemäß
den in dieser Sache gültigen internationalen Verträgen beschränkt sein. Der Vermieter ist nicht haftbar für
Schäden, die durch eine Reise- und/oder Stornierungsversicherung gedeckt sind.
Wenn der Vermieter dem Mieter gegenüber für Verlust des Mietgenusses haftbar sein sollte, beträgt die
Entschädigung höchstens einmal den Mietbetrag. Unbeschadet des in den vorgehenden Absätzen dieses
Artikels Bestimmten beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf maximal dreimal den Mietbetrag, es sei
denn, dass von einem Vorsatz, einer Verletzung oder einem Unfall die Rede ist, die durch Personen oder
Güter während oder infolge Ihres Aufenthaltes verursacht wurden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung
für Verlust, Diebstahl, Schäden an persönlichen Besitztümern oder Personen und Unannehmlichkeiten, die
sich aus Änderungen, Situationsänderungen, Inventar oder höherer Gewalt ergeben.

Beanstandungen/Mängel und Haftung des Vermieters
10.1 Vom Mieter festgestellte Mängel sind unverzüglich und innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Entstehen
oder nach ihrer Feststellung dem Buitenplaats Oudendijke zu melden.
10.2 Wenn der Mangel eine Eigenschaft oder einen Zustand des Chalets betrifft, die dem Mieter nicht
anzurechnen ist, und wodurch das Chalet dem Mieter nicht den Wohngenuss bietet, den er auf Grund des
Vertrags erwarten dürfte, hat der Vermieter die Pflicht, den Mangel zu beheben. Der Mieter soll dem
Vermieter jederzeit die Möglichkeit bieten, etwaige Mängel zu beheben.
10.3 Buitenplaats Oudendijke haftet nicht für die Folgen von extremen Wetterbedingungen oder anderen
Formen höherer Gewalt.
10.4 Der Vermieter ist nicht haftbar, wenn der Mieter eine Versicherung, wie z.B. Reise- oder
Stornierungsversicherung für eventuelle Schäden aufkommen lassen kann
10.5 Wenn Buitenplaats Oudendijke Ihre Klage nicht zu Ihrer Zufriedenheit abwickeln konnte und ein
unlösbarer Konflikt zwischen Mieter und Vermieter entstanden ist, können Sie sich an den
“Geschillencommissie Recreatie” (=”Schlichtungsausschuss Freizeitangelegenheiten) in Den Haag wenden.
Die hiermit verbundenen Kosten gehen zu Ihren Lasten.

Vertragsauflösung
11.1 Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag schriftlich oder per E-Mail unverzüglich aufzulösen und die
sofortige Räumung des Chalets zu fordern, wenn der Mieter seine Sorgepflicht fürs Chalet ernsthaft verletzt,
wenn er mehr oder andere Personen und/oder Tiere im Chalet unterbringt als vertraglich gestattet ist, wenn
er das Chalet zur Nutzung an Dritte übergibt, wenn er das Chalet beschädigt, wenn er Personen irgendwie
belästigt, oder sonst wie seine Verpflichtungen als guter Mieter nicht erfüllt. In einem solchen Fall hat der
Mieter kein Recht auf eine Rückerstattung (von einem Teil) des Mietbetrags, und hat der Mieter die Pflicht,
den Schaden, den der Vermieter durch das Handeln oder die Nachlässigkeit des Mieters leidet, zu vergüten.
11.2 Wenn der Vermieter das Chalet durch Umstände, die ihm nicht angerechnet werden können, nicht
liefern kann, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag aufzulösen. Der Mieter erhält in diesem Fall seinen
Mietbetrag zurück, hat jedoch keinen Anspruch auf irgendeinen Kosten- oder Schadenersatz. Der Vermieter/
Buitenplaats Oudendijke wird sich in so einem Fall bemühen, dem Mieter für dieselbe oder eine andere
Periode eine möglichst gleichwertige Alternative zu bieten.

Mietbedingungen Buitenplaats Oudendijke 2024